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Barrierefreies Wohnen

Wie in vielen Lebensbereichen ist es wünschenswert wenn das Prinzip "Vorsorge" berücksichtigt wird und die Planung eines Hauses den wechselnden Anforderungen des Lebens gerecht ist.
Die Planung barrierefreien Wohnraums muss deshalb die Unterschiedlichkeit der Bewohner und Bewohnerinnen , ob  junge, alte und behinderte Menschen, als auch ihre möglichen Veränderungen für die Zukunft miteinbeziehen.
Barrierefreie Häuser ermöglichen Ihnen Bewegungsfreiheit bis ins hohe Alter, ohne ständig auf fremde Hilfe angeweisen zu sein.
Als Planungsgrundlage sind die DIN Normen
  • DIN 18024 Teil 1 und Teil 2
    "Barrierefreies Bauen"
  • DIN 18025 Teil 1 und Teil 2
    "Barrierefreie Wohnungen"
zu berücksichtigen.
 
Einige Punkte aus den DIN-Normen DIN 18024 und DIN 18025:
  • Der Zugang zum Haus muss grundsätzlich immer stufenlos gestaltet werden. ....
  • Die Steigung einer Rampe darf nicht mehr als 6% betragen.
  • Die Eingangstür muss im geöffneten Zustand eine Breite von 90 cm aufweisen.
  • Alle Bedienelemente wie Türbeschläge, Lichtschalter, Türklingel müssen auf einer Höhe von 85 cm angebracht werden.
  • Die Statik der Decken- und Wandkonstruktion muss die Montage einer Liftersystemtechnik erlauben.
  • Die Badezimmertür muss nach außen aufgehen und im Notfall von außen entriegelbar sein.
 
Auskünfte zu diesen und anderen DIN-Normen über:
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
www.din.de

Die DIN-Normen können bezogen werden über den
Beuth Verlag
www.beuth.de

Förderung zur Reduzierung von Barrieren im Wohnbestand

Fördermittel werden von der EU, dem Bund, Ländern und Gemeinden zur Verfügung gestellt und die abhängig von der individuellen Situation genutzt werden können. Wie immer sind Fördermittel vor dem Beginn der Umbaumaßnahme zu beantragen!

Für was und wie Fördermittel beantragt werden können finden Sie auf der Webseite www.barrierefrei.nrw.de